1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der AS-Schraubtechnik GmbH und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
2. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Vertragsgegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der An- und Verkauf von Waren.
1. Ist die Bestellung des Kunden als Angebot an die AS-Schraubtechnik GmbH gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so kann AS-Schraubtechnik GmbH dieses Angebot innerhalb von 2 Wochen annehmen.
2. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich AS-Schraubtechnik GmbH alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftliche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von AS-Schraubtechnik GmbH. Alle Unterlagen sind nach Geschäftsabwicklung unaufgefordert an AS-Schraubtechnik GmbH zurückzugeben. Dritten gegenüber sind sie geheim zu halten, insoweit gilt ergänzend die Regelung von § 11.
1. Sofern sich beim Verkauf durch AS-Schraubtechnik GmbH aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung.
2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3. Beim Verkauf durch AS-Schraubtechnik GmbH bedarf der Abzug von Skonto einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
4. Sofern sich beim Verkauf durch AS-Schraubtechnik GmbH aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
5. Aufrechnung- und Zurückbehaltungsrechte stehen der AS-Schraubtechnik GmbH in gesetzlichem Umfang zu.
1. Der Beginn der von AS-Schraubtechnik GmbH angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
2. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist AS-Schraubtechnik GmbH berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
4. Sofern die Voraussetzungen von Abs. 3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
1. Sofern sich beim Verkauf durch AS-Schraubtechnik GmbH aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
2. Beim Ankauf durch AS-Schraubtechnik GmbH hat die Lieferung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, frei Haus zu erfolgen.
3. Der Kunde ist beim Ankauf durch AS-Schraubtechnik GmbH verpflichtet, auf allen Versandpapieren und Lieferscheinen exakt die Bestellnummer von AS-Schraubtechnik GmbH anzugeben; unterlässt er dies, so sind die dadurch entstehenden Verzögerungen in der Bearbeitung nicht von AS-Schraubtechnik GmbH zu vertreten.
1. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist AS-Schraubtechnik GmbH nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt.
1. AS-Schraubtechnik GmbH hat die Ware innerhalb angemessener Zeit auf etwaige Qualität- und Quantitätsabweichungen zu prüfen; die Rüge ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen, gerechnet ab Wareneingang oder bei versteckten Mängeln ab Entdeckung, beim Verkäufer eingeht.
2. Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen AS-Schraubtechnik GmbH ungekürzt zu; in jedem Fall ist AS-Schraubtechnik GmbH berechtigt, vom Lieferanten nach eigener Wahl Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen Sache zu verlangen. Das Recht auf Schadensersatz, insbesondere das auf Schadensersatz statt der Leistung bleibt ausdrücklich vorbehalten.
3. AS-Schraubtechnik GmbH ist berechtigt, auf Kosten des liefernden Kunden die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen, wenn der Kunde in Verzug ist.
4. Die Verjährungsfrist beträgt 36 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang, soweit nicht die zwingenden Bestimmungen der §§ 478, 479 BGB eingreifen
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von AS-Schraubtechnik GmbH sowie die ihrer Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haftet AS-Schraubtechnik GmbH sowie ihre Erfüllungsgehilfen nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder aus Herstellergarantie. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei AS-Schraubtechnik GmbH zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
1. Der verkaufende Kunde gewährleistet, dass im Zusammenhang mit der Lieferung keine Rechte Dritter innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verletzt werden.
2. Wird AS-Schraubtechnik GmbH von einem Dritten deshalb in Anspruch genommen, so ist der Kunde verpflichtet, AS-Schraubtechnik GmbH auf erstes schriftliches Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen. Der Freistellungsanspruch bezieht sich auf alle Aufwendungen, die AS-Schraubtechnik GmbH aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendigerweise erwachsen.
1. AS-Schraubtechnik GmbH behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist AS-Schraubtechnik GmbH berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch AS-Schraubtechnik GmbH liegt ein Rücktritt vom Vertrag. AS-Schraubtechnik GmbH ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden-abzüglich angemessener Verwertungskosten-anzurechnen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs-und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde AS-Schraubtechnik GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit AS-Schraubtechnik GmbH Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, AS-Schraubtechnik GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den AS-Schraubtechnik GmbH entstandenen Ausfall.
4. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt AS-Schraubtechnik GmbH jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturaendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) der Forderung ab, die dem Kunden aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von AS-Schraubtechnik GmbH, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. AS-Schraubtechnik GmbH verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs-oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann AS-Schraubtechnik GmbH verlangen, dass der Kunde die abgetretene Forderung und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für AS-Schraubtechnik GmbH vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, AS-Schraubtechnik GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt AS-Schraubtechnik GmbH das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
6. Wird die Kaufsache mit anderen, AS-Schraubtechnik GmbH nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt AS-Schraubtechnik GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde AS-Schraubtechnik GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für AS-Schraubtechnik GmbH.
Der Kunde tritt AS-Schraubtechnik GmbH auch die Forderungen zur Sicherung der Forderungen von AS-Schraubtechnik GmbH gegen den Kunden ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
1. Der Kunde verpflichtet sich, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von 2 Jahren nach Beendigung des Vertrages fort.
2. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
a) die dem Kunden bei Abschluss des Vertrages nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
b) die bei Abschluss des Vertrages öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrages beruht;
c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Kunde AS-Schraubtechnik GmbH vorab unterrichten und AS-Schraubtechnik GmbH Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
3. Der Kunde wird nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Information gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrages entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren wird der Kunde nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrages kennen müssen und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigen Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.
1. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz von AS-Schraubtechnik GmbH Gerichtsstand; AS-Schraubtechnik GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von AS-Schraubtechnik GmbH Erfüllungsort.
1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der AS-Schraubtechnik GmbH und dem Kunden in Bezug auf Reparaturen und / oder Wartungsdienste. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
2. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer nach § 310 Abs. 1 BGB. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1. Vertragsgegenstand der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Reparaturen und Wartungsdienste, die von AS-Schraubtechnik GmbH durchgeführt werden. Reparaturen und Wartungsdienste sind Instandhaltungsleistungen, die von AS-Schraubtechnik GmbH im Auftrage des Kunden erbracht werden. Die Instandhaltungsleistungen können die Wiederherstellung einer defekten Sache zu einem vertraglich vereinbarten Gebrauch (nachfolgend „Reparatur“ genannt) als auch eine Überprüfung einer zum Zeitpunkt der Überprüfung nicht defekten Sache zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Sache (nachfolgend „Wartung“ genannt) zum Gegenstand haben.
2. Der Vertrag über die Erbringung einer Reparatur ist ein Werkvertrag, der Vertrag über die Leistung einer Wartung ein Dienstvertrag.
1. Die zu erbringenden Leistungen sind jeweils in dem Auftragsschein der AS-Schraubtechnik GmbH verzeichnet.
2. AS-Schraubtechnik GmbH ist ermächtigt, Subunternehmer oder Dritte mit der Erfüllung vertragsgegenständlicher Leistungen zu beauftragen, soweit dem Kunden hieraus keinerlei Nachteile entstehen.
1. Die in dem Auftragsschein ausgewiesenen Preise sind bindend. Die Preisangaben können auch auf von AS-Schraubtechnik GmbH verwendeten Preiskatalogen erfolgen. Im Preis ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.
2. Soweit AS-Schraubtechnik GmbH in dem Auftragsschein voraussichtliche Preise angibt, sind die Preisangaben nicht verbindlich.
3. Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung von X % der Vergütung zur Zahlung fällig. Die Restsumme ist nach Fertigstellung der Arbeiten und Abnahme der Sache innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4. AS-Schraubtechnik GmbH kann den Beginn der Tätigkeit vom Eingang der Anzahlung abhängig machen.
1. Der unverbindliche Leistungstermin für die Fertigstellung der Reparatur und/oder Wartung ist 8 Tage nach Überlassung der zu reparierenden/wartenden Sache.
2. Sofern Ersatzteile für die Durchführung der Reparatur/Wartung benötigt werden, verschiebt sich die Fertigstellung jeweils um die Dauer der Lieferung der Ersatzteile.
3. Die fristgemäße Fertigstellung stellt keine wesentliche Vertragspflicht dar.
4. Kann die vereinbarte Frist schuldhaft nicht eingehalten werden, so ist zur Erbringung der Leistung eine angemessene Nachfrist zu vereinbaren. Ein Verzug tritt erst nach Verstreichen der Nachfrist ein.
Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit sich das aus den in diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung geregelten Pflichten ergibt, vor allem hat er zum Ausführungstermin die Sache bereitzustellen.
1. Die Abnahme der Vertragsleistung erfolgt bei Ingebrauchnahme der Sache nach Fertigstellung und/oder bei Abholung der Sache nach Fertigstellung. Teilabnahmen finden nicht statt.
2. Die Abnahme hat durch den Kunden, soweit nichts anderes vereinbart ist, unverzüglich nach Fertigstellung und Benachrichtigung des Kunden zu erfolgen.
3. Ist die Leistung nicht vertragsgemäß und verweigert der Kunde deshalb die Abnahme oder erfolgt eine Abnahme unter Vorbehalt der Beseitigung eines schriftlich aufzunehmenden Mangels, so ist AS-Schraubtechnik GmbH verpflichtet, unverzüglich eine vertragsgemäße Leistung zu erbringen und die Mängel zu beseitigen, die voraussichtliche Dauer der Mängelbeseitigung mitzuteilen und nach Abschluss der Nacharbeiten die Mängelbeseitigung anzuzeigen.
1. Der Kunde kann Änderungen von Inhalt und Umfang der Leistungen verlangen.
2. AS-Schraubtechnik GmbH wird, wenn die Änderungen nicht nur unerheblich sind, die in Folge der gewünschten Änderungen eintretenden Zeitverzögerungen und den Mehraufwand ermitteln und die Parteien werden sich über eine entsprechende Vertragsanpassung einigen. Finden die Parteien keine Einigung, so ist AS-Schraubtechnik GmbH berechtigt, das Änderungsverlangen zurückzuweisen.
3. Mehrvergütungen für Leistungsänderungen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, kann AS-Schraubtechnik GmbH nicht geltend machen.
4. Sämtliche Leistungsänderungen sind vor Beginn der Ausführung in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu regeln, in der die zusätzliche Vergütung und etwaige Änderung des Zeitablaufs festzuhalten sind.
5. Von dem Kunden verlangte Leistungsänderungen verschieben die jeweiligen Termine und Fristen um die für die Leistungsänderung aufzubringende Zeit. Soweit der Kunde sich auf Verzug beruft, hat er die Voraussetzungen des Verzuges nachzuweisen.
1. AS-Schraubtechnik GmbH gewährt für die gewarteten Schrauben eine Garantie bis zum nächsten Wartungsintervall, maximal allerdings für 3 Monate nach Abnahme. Ausgenommen sind Teile, die durch äußere Einwirkungen wie beispielsweise mechanische Beschädigungen, direkt oder indirekt beschädigt worden sind.
2. Nimmt der Kunde die Sache trotz Kenntnis eines Mangels ab, so stehen ihm die Gewährleistungsansprüche nur zu, wenn er sich dieses bei der Abnahme schriftlich vorbehält.
3. Offensichtliche Mängel sind AS-Schraubtechnik GmbH durch den Kunden unverzüglich nach der Feststellung schriftlich anzuzeigen und genau zu bezeichnen.
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von AS-Schraubtechnik GmbH sowie die ihrer Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften AS-Schraubtechnik GmbH sowie ihre Erfüllungsgehilfen nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder aus Herstellergarantie. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei AS-Schraubtechnik GmbH zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
1. Der Kunde verpflichtet sich, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von 2 Jahren nach Beendigung des Vertrages fort.
2. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
a) die dem Kunden bei Abschluss des Vertrages nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
b) die bei Abschluss des Vertrages öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrages beruht;
c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Kunde AS-Schraubtechnik GmbH vorab unterrichten und AS-Schraubtechnik GmbH Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
3. Der Kunde wird nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Information gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrages entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren wird der Kunde nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrages kennen müssen und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigen Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.
4. AS Schraubtechnik behält sich das Recht vor, vertrauliche Kundeninformationen bezüglich DAkkS Prüfaufträgen, im Rahmen von regelmäßigen Überwachungen durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) dieser gegenüber offen zu legen. In diesen Fällen wird die Geheimhaltungspflicht auf die DAkkS ausgeweitet. Eine entsprechende Geheimhaltungsvereinbarung wird jeweils mit den von der DAkkS bestellten Begutachtern abgeschlossen.
1. AS-Schraubtechnik GmbH ist zur Abtretung von Ansprüchen gegen den Kunden an Dritte berechtigt.
2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klauseln.
3. Sollten einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht betroffen.
4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.
5. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz von AS-Schraubtechnik GmbH Gerichtsstand; AS-Schraubtechnik GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Der Geschäftssitz von AS-Schraubtechnik GmbH ist auch Erfüllungsort.